Cerebelläre Abiotrophie (CA, TOE1/MUTYH)
Erbliche Erkrankung des Kleinhirns (Cerebellum) beim Araber, bei der spezialisierte Nervenzellen vorzeitig zugrunde gehen. CA wird autosomal-rezessiv vererbt (Marker im TOE1-Gen, Regulationswirkung auf das benachbarte MUTYH); betroffen sind nur homozygote Tiere. Typisch sind Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen, die meist im Fohlenalter auffallen und bestehen bleiben.
Tierarzt erforderlich
Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.
Vorrangig · Tierarzt & Management
Eine neurologische Abklärung gehört in tierärztliche Hand (Abgrenzung u. a. von Wobbler-Syndrom/EPM); der Gentest sichert die genetische Einordnung. CA ist nicht ursächlich behandelbar, die Symptome bleiben bestehen — Sicherheit im Umgang und Handling ist wichtig, da Ataxie das Sturz-/Verletzungsrisiko erhöht.
Mögliche Ursachen
- · autosomal-rezessiver Markerdefekt (TOE1-Gen, Regulation von MUTYH) mit Verlust von Kleinhirn-Purkinjezellen
- · nur homozygot betroffene Tiere; Anlageträger klinisch unauffällig
- · Vorkommen beim Araber und Araber-Mischungen
- · relativ hohe Anlageträgerrate in der Population beschrieben
Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente
Vorbeugung
Gentest von Araber-Zuchttieren und das Vermeiden von Anlageträger-x-Anlageträger-Verpaarungen verhindern betroffene Fohlen.
Equiterna ordnet ein
Equiterna ordnet CA klar als erbliche, bleibende Anlage ein: Tierärztliche Abklärung, Gentest und ein sicheres Handling stehen im Vordergrund — eine Prädisposition der Linie ist kein Befund am Einzeltier.
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

