Zwergwuchs / Dwarfism (Friese, B4GALT7)
Erbliche Skelett-/Bindegewebsstörung des Friesen durch eine Mutation im B4GALT7-Gen (gestörter Aufbau von Proteoglykanen der Knorpel-/Bindegewebsmatrix), autosomal-rezessiv vererbt. Betroffene Fohlen zeigen verkürzte Gliedmaßen bei relativ normaler Rumpf-/Kopfgröße sowie überstreckbare Gelenke. Nur homozygote Tiere sind betroffen; Anlageträger sind unauffällig.
Tierarzt erforderlich
Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.
Vorrangig · Tierarzt & Management
Die Abklärung eines auffälligen Fohlens gehört tierärztlich; der Gentest sichert die genetische Einordnung. Zwergwuchs ist nicht heilbar — im Vordergrund stehen tierärztliche Begleitung, eine Bewertung von Lebensqualität/Belastbarkeit und der Anlageträger-Test der Elterntiere für die Zucht.
Mögliche Ursachen
- · autosomal-rezessive Splice-Site-Mutation im B4GALT7-Gen (Proteoglykan-Linker gestört)
- · nur homozygot betroffene Fohlen; Anlageträger klinisch unauffällig
- · Vorkommen beim Friesen (enge Zuchtbasis)
- · Manifestation früh im Fohlenalter, bleibend
Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente
Vorbeugung
Gentest der Friesen-Zuchttiere und das Vermeiden von Anlageträger-x-Anlageträger-Verpaarungen verhindern betroffene Fohlen.
Equiterna ordnet ein
Equiterna führt den Friesen-Zwergwuchs genetik- und tierarztzentriert: B4GALT7-Gentest und Zuchtmanagement stehen im Vordergrund — eine Prädisposition der Rasse ist kein Befund am Einzeltier.
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

