Krankheiten
AugenNotfall

Hornhautgeschwür (Kornealulkus)

Defekt der Hornhautoberfläche, der von oberflächlich bis tief in das Hornhautgewebe reichen kann. Ein Geschwür ist schmerzhaft und sehgefährdend: Bakterielle oder enzymatische Prozesse können ein einschmelzendes (melting) Geschwür innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen bis zur Durchbohrung des Auges verschlimmern.

Tierarzt erforderlich

Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.

Vorrangig · Tierarzt & Management

NOTFALL — umgehend tierärztlich/augenfachärztlich abklären; Diagnostik (u. a. Fluorescein-Anfärbung) und gezielte Therapie sind sehgefährdend-zeitkritisch. WICHTIG: NIEMALS kortisonhaltige Augensalben oder -tropfen ohne tierärztliche Diagnose anwenden — sie können ein Hornhautgeschwür verschlimmern und eine Durchbohrung begünstigen. Keine Selbstmedikation am Auge.

Mögliche Ursachen

  • · Verletzung/Trauma der Hornhaut (Äste, Heu, Fremdkörper)
  • · bakterielle oder Pilzinfektion des Hornhautdefekts
  • · eingerollte Wimpern/Lidfehlstellungen, Reizung
  • · vorbestehende Augenerkrankung

Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente

Vorbeugung

Verletzungsrisiken im Stall/Auslauf minimieren (Augenhöhe absuchen, scharfe Kanten/Äste entfernen) und jede Augenreizung sofort abklären lassen.

Equiterna ordnet ein

Equiterna behandelt das Hornhautgeschwür als augenärztlichen Notfall ohne Wirkstoff-Rolle — entscheidend ist die sofortige Diagnostik, niemals Kortison ohne Befund.

Hinweis zur Verwendung

Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.