HERDA (Hereditary Equine Regional Dermal Asthenia, PPIB)
Erbliche Bindegewebsstörung der Haut (Kollagen-Defekt durch eine Mutation im PPIB-Gen), bei der die Hautschichten unzureichend verankert sind. HERDA wird autosomal-rezessiv vererbt und tritt vor allem in bestimmten Cutting-/Performance-Linien des Quarter Horse auf; nur homozygote Tiere sind betroffen, Anlageträger sind klinisch unauffällig.
Tierarzt erforderlich
Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.
Vorrangig · Tierarzt & Management
Gentest (PPIB) zur Klärung von Anlageträger-/Betroffenenstatus und eine entsprechende Zuchtentscheidung stehen an erster Stelle. Betroffene Pferde brauchen tierärztliche Begleitung sowie konsequentes Schutz- und Wundmanagement; HERDA ist nicht heilbar.
Mögliche Ursachen
- · autosomal-rezessive Mutation im PPIB-Gen (Cyclophilin-B, Kollagenreifung gestört)
- · nur homozygot betroffene Tiere, heterozygote Anlageträger unauffällig
- · Häufung in bestimmten Cutting-/Reining-Linien des Quarter Horse
- · mechanische Belastung der Haut (Sattel, Sonne) als Manifestations-Trigger
Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente
Vorbeugung
Gentest beider Elterntiere und das Vermeiden von Anlageträger-x-Anlageträger-Verpaarungen verhindern betroffene Nachkommen.
Equiterna ordnet ein
Equiterna führt HERDA strikt genetik- und tierarztzentriert: Der PPIB-Gentest und Zuchtmanagement stehen im Vordergrund, Ergänzungsfuttermittel haben hier keine kausale Rolle.
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

