Krankheiten
Fortpflanzung & ZuchtNotfall

Dystokie (Schwergeburt / Geburtskomplikation)

Gestörter oder erschwerter Geburtsverlauf, bei dem Fohlen und/oder Stute ohne Hilfe gefährdet sind — meist durch Fehllage, Fehlstellung oder Fehlhaltung des Fohlens. Bei der Stute ist die Austreibungsphase außergewöhnlich kurz und kräftig, weshalb jede Verzögerung das Leben von Stute und Fohlen rasch bedroht.

Tierarzt erforderlich

Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.

Vorrangig · Tierarzt & Management

Geburtsnotfall — sofort den Tierarzt rufen. Sichtbare rote Eihaut (Red Bag) muss umgehend eröffnet werden, da das Fohlen sonst von der Sauerstoffversorgung abgeschnitten ist. Korrektur der Lage, Zughilfe oder Kaiserschnitt sind ausschließlich tierärztliche Maßnahmen; jede Minute Verzögerung verschlechtert die Prognose.

Mögliche Ursachen

  • · Fehllage/Fehlstellung/Fehlhaltung des Fohlens
  • · übergroßes Fohlen / Missverhältnis
  • · Wehenschwäche
  • · Drehung der Gebärmutter (Torsio uteri)
  • · vorzeitige Ablösung der Plazenta

Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente

Vorbeugung

Genaue Berechnung des Geburtstermins, Geburtsüberwachung (Foaling-Alarm) und ein vorab informierter geburtshelfender Tierarzt verkürzen im Notfall die entscheidende Zeit.

Equiterna ordnet ein

Equiterna betont: Die Pferdegeburt läuft sehr schnell ab — bei Schwergeburt zählt jede Minute, im Zweifel sofort der Tierarzt; Wirkstoffe haben hier keinerlei Rolle.

Hinweis zur Verwendung

Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.