CSNB (Kongenitale stationäre Nachtblindheit, TRPM1)
Angeborene Sehschwäche bei schwachem Licht, gekoppelt an den Leopard-Komplex (LP) im TRPM1-Gen. Betroffen sind ausschließlich homozygote Tiere (LP/LP) — also solche mit der stärksten Tigerscheckung. Die Einschränkung ist angeboren, bleibt lebenslang gleich und schreitet nicht fort. Bei Tageslicht sehen betroffene Pferde normal.
Tierarzt erforderlich
Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.
Vorrangig · Tierarzt & Management
Eine Behandlung gibt es nicht und braucht es nicht — die Einschränkung ist stabil. Entscheidend ist, sie zu kennen: Beleuchtung im Stall, ruhiges Verladen, keine nächtlichen Anforderungen im unbekannten Gelände. Eine augenärztliche Abklärung grenzt CSNB von fortschreitenden Erkrankungen ab.
Mögliche Ursachen
- · Homozygotie für die TRPM1-Insertion (LP/LP)
- · dieselbe Variante erzeugt die Leopard-Komplex-Scheckung
- · beschrieben bei Appaloosa, Knabstrupper, Noriker-Tigerschecken und weiteren LP-Rassen
Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente
Vorbeugung
Über den LP-Genotyp planbar. LP/lp-Tiere zeigen die Scheckung ohne Nachtblindheit — die Anpaarung zweier LP-Träger erzeugt LP/LP-Nachkommen.
Equiterna ordnet ein
Equiterna beschreibt CSNB ausdrücklich als Eigenschaft, nicht als Leiden: sie ist angeboren, unveränderlich und im Alltag gut zu berücksichtigen. Wer sie kennt, hält das Pferd anders — wer sie nicht kennt, hält es für schreckhaft.
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.


