Schisandra
Schisandra chinensis · Wu Wei Zi · Chinesisches Spaltkoerbchen · Beere der fuenf Geschmaecker
Wirkmechanismus
Leitsubstanzen sind Dibenzocyclooctadien-Lignane (u. a. Schisandrin/Schisandrin A und B, Gomisine), wobei Schisandrin das haeufigste Lignan der Fruechte ist (Comprehensive Review of Schisandra chinensis lignans, 2025, PMC11984061). Diese Lignane zeigen antioxidative, antiinflammatorische und hepatoprotektive Effekte; Schisandrin B foerdert in Modellen die mitochondriale Antioxidansaktivitaet und schuetzt vor CCl4-induzierter Hepatotoxizitaet. Panossian & Wikman fuehren S. chinensis als eines der am besten untersuchten Adaptogene mit ZNS-stimulierender, stressprotektiver Wirkung ueber Hsp70/NPY-Signalwege (Pharmaceuticals 2010, DOI 10.3390/ph3010188, PMC3991026). Pharmakologisch relevant ist die ausgepraegte Interaktion mit Cytochrom-P450-Enzymen, die den Metabolismus gleichzeitig verabreichter Wirkstoffe veraendern kann. Die Evidenz beruht auf Human-, Nager- und In-vitro-Daten; kontrollierte Studien beim Pferd fehlen, weshalb der Einsatz als Ergaenzungsfuttermittel traditionell/extrapoliert zu werten ist.
Vorsicht
- · CYP450-Interaktion (Enzyminduktion/-hemmung): kann Wirkspiegel gleichzeitig gegebener Tierarzneimittel veraendern - nicht unkontrolliert mit Rp.-Medikation kombinieren
- · Uteruswirksamkeit traditionell diskutiert - tragende Stuten meiden
- · ZNS-stimulierende Komponente - leistungsbeeinflussend moeglich, vor Turnier abklaeren
- · Laktierende Stuten: mangels equiner Daten meiden
- · FEI: allgemeine Kraeuterprodukt-Warnung beachten
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

