Natriumbicarbonat
Natron · Backsoda · Sodium Bicarbonate · NaHCO3
Wirkmechanismus
Natriumbicarbonat (Natron) ist ein Puffer. Im Magen neutralisiert es kurzfristig Saeure; systemisch erhoeht eine groessere Gabe die Plasma-Bikarbonat- und Gesamt-CO2-(TCO2-)Konzentration und kann so die Ermuedung durch Laktatanflutung verzoegern. Genau dieser leistungssteigernde Effekt ist im Pferdesport streng reglementiert: das sogenannte Milkshaking (Bikarbonat-Loading, meist per Nasenschlundsonde) wird im Rennsport ueber einen Plasma-/Serum-TCO2-Schwellenwert kontrolliert - ueblich 36.0 mmol/L, da ein normales Pferd diesen Ruhewert praktisch nicht ueberschreitet (Auer et al., PMID 8240172). Die FEI behandelt Bicarbonat-Loading als kontrollierten Bereich (kuenstliche Leistungsbeeinflussung/verbotene Methode); der TCO2-Schwellenwert dient dem Nachweis. Im Fuetterungsalltag werden nur kleine Mengen als Puffer/Elektrolyt eingesetzt. Wichtig ist die Natrium-Last: Bicarbonat liefert erhebliches Na und kann Elektrolyt- und Saeure-Basen-Balance verschieben. Aussagen betreffen die Puffer-/Elektrolytwirkung, nicht einen Heilanspruch bei Magengeschwueren.
Vorsicht
- · FEI: kontrolliert - Milkshaking ist verboten; Nachweis ueber TCO2-Schwellenwert (im Rennsport ueblich 36.0 mmol/L)
- · Hohe Natrium-Last - Elektrolyt- und Saeure-Basen-Balance beachten, nicht bei Herz-/Nierenpatienten unkontrolliert
- · Neutralisiert Magensaeure nur kurz - kein Ersatz fuer tieraerztliche EGUS-Therapie, kein Heilclaim
- · Grosse Gaben stoeren die Verdauung und koennen Elektrolytstoerungen ausloesen
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

