Linolsaeure
LA · C18:2 n-6 · Omega-6 · Linoleic acid
Wirkmechanismus
Linolsaeure ist eine essenzielle Fettsaeure, weil Saeugern die Delta-12-Desaturase fehlt; sie muss ueber das Futter aufgenommen werden (NRC 2007) und ist Vorstufe von Arachidonsaeure und damit von eher pro-inflammatorischen Eicosanoiden der 2-Serie. Ein Mangel (stumpfes Fell, schuppige, trockene Haut, gestoerte Wundheilung) ist bei praxisueblicher Fuetterung selten, da Weidegras, Getreide und Oele reichlich Fettsaeuren liefern. Der eigentliche Diskussionspunkt ist die Balance: Weidegras liefert ueberwiegend alpha-Linolensaeure (ALA, n-3), waehrend Kraftfutter und n-6-reiche Oele (Mais-, Sonnenblumen-, Disteloel) das Omega-6:3-Verhaeltnis Richtung n-6 verschieben. Hartwig et al. 2025 (J Anim Sci, DOI 10.1093/jas/skaf025) zeigten, dass der Umstieg von LA-reichem Sonnenblumenoel auf ALA-reiche Oele innerhalb von 8 Wochen den LA-Gehalt und das n-6:n-3-Verhaeltnis der Haut senkt; funktionelle Immun- und Entzuendungsendpunkte unterschieden sich zwischen den Gruppen jedoch nicht deutlich. O'Connor et al. 2004 (J Anim Sci 82:2978) verglichen n-6-reiches Maisoel mit Fischoel beim Trainingspferd. Ein klar belegter klinischer Vorteil eines bestimmten Verhaeltnisses beim gesunden Pferd fehlt bislang.
Vorsicht
- · Einseitiger n-6-Ueberschuss verschiebt die Fettsaeurebalance unguenstig
- · Oele grundsaetzlich langsam einschleichen (Kotwasser/Verdauung)
- · Vitamin-E-Bedarf steigt bei mehrfach ungesaettigter Oelzulage
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

