Erbsenprotein
Pisum sativum · Futtererbse · Pea Protein · Erbsenproteinkonzentrat
Wirkmechanismus
Die Futtererbse (Pisum sativum) liefert ein sojafreies Leguminosen-Protein (ganzes Korn ca. 23 % Rohprotein, Konzentrate/Isolate deutlich mehr) mit - typisch fuer Huelsenfruechte - hohem Lysingehalt, der erstlimitierenden Aminosaeure des Pferdes (NRC 2007; Mok & Urschel 2020, Asian-Australas J Anim Sci, PMID 32164055). Damit ergaenzt Erbsenprotein das lysinarme Aminosaeuremuster von Getreide gut. Wie die meisten pflanzlichen Proteine ist es jedoch relativ methioninarm, sodass bei alleiniger Deckung des Proteinbedarfs die schwefelhaltigen Aminosaeuren limitierend werden koennen. In einer Wachstumsstudie an Jaehrlingen ersetzten Futtererbsen Hafer bis zu rund zwei Dritteln des Kraftfutters ohne nachteilige Effekte auf Akzeptanz oder Zunahmen, bei sogar geringerem Kraftfutterbedarf (NDSU 2004, Wachstumsversuch Jaehrlinge). Erbsen enthalten geringere Mengen an Antinutritiva (u. a. Tanninen in gefaerbtbluehenden Sorten) als Soja; Flocken oder Vermahlen verbessern die Verdaulichkeit. Insgesamt eine solide, gut vertraegliche Proteinquelle mit brauchbarem Praxisdatenstand.
Vorsicht
- · Methioninarm - bei hoher Zuteilung auf ausreichende schwefelhaltige AA (ggf. Methionin) achten
- · Hoher Staerkegehalt des ganzen Korns: bei EMS/PPID/Hufrehe-Neigung staerkearme Formen bevorzugen und Menge begrenzen
- · Flocken/Vermahlen verbessert Verdaulichkeit; grosse ungequetschte Mengen meiden
- · Deklaration nach VO (EU) 767/2009 beachten
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

