Bibhitaki
Terminalia bellirica · Belerische Myrobalane · Vibhitaki · Bahera · Beleric Myrobalan
Wirkmechanismus
Die Frucht enthaelt reichlich hydrolysierbare Tannine und Polyphenole (Gallussaeure, Ethylgallat, Chebulagsaeure, Chebulinsaeure, Corilagin, Ellagsaeure, Arjunolsaeure) und ist damit den anderen Terminalia-Arten chemisch verwandt (systematischer Review Terminalia bellirica in health and disease, Phytomedicine 2020). In vitro und in Nagermodellen sind antioxidative, antiinflammatorische, hepatoprotektive, antidiabetische und lipidsenkende Effekte beschrieben; methanolische Blattextrakte zeigten im Modell hepatoprotektive und radikalfangende Aktivitaet (PMC6397638). Als Triphala-Bestandteil wird Bibhitaki ayurvedisch verdauungs- und atemwegsbezogen eingesetzt. Wie bei Haritaki ist die hohe Gerbstofflast sicherheitsbestimmend: adstringierend, bei hoher/dauerhafter Dosis antinutritiv und potenziell laxierend. Kontrollierte Wirksamkeits-, Sicherheits- oder PK-Studien beim Pferd fehlen vollstaendig; Einsatz als Ergaenzungsfuttermittel traditionell/extrapoliert, ohne therapeutischen Anspruch am Tier.
Vorsicht
- · Hohe Gerbstofflast: bei hoher/dauerhafter Dosis antinutritiv (Protein-/Spurenelementbindung) - nicht zeitgleich mit mineralstoffreicher Kernversorgung geben
- · Adstringierend/laxierend - Vorsicht bei empfindlichem Magen-Darm-Trakt
- · Keine equinen Daten - nur als Ergaenzungsfuttermittel, kein Krankheitsbezug
- · Tragende/laktierende Stuten: mangels equiner Daten meiden
- · FEI: allgemeine Kraeuterprodukt-Warnung - vor Wettkampf abklaeren
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

