Bentonit
Bentonite · dioktaedrischer Montmorillonit · Smektit · Tonmineral · Aluminiumsilikat · E558
Wirkmechanismus
Bentonit besteht ueberwiegend aus dem Smektit-Tonmineral Montmorillonit. Seine geschichtete Alumosilikat-Struktur mit hoher spezifischer Oberflaeche und Kationenaustauschkapazitaet ermoeglicht die Adsorption von Wasser, Toxinen und geladenen Molekuelen. In der EU ist Bentonit als technologischer Zusatzstoff (Bindemittel, Trenn-/Anti-Backmittel und Radionuklid-Kontrolle; 1m558i) fuer alle Tierarten sowie als Stoff zur Verringerung der Mykotoxin-Kontamination (Aflatoxin B1; 1m558) fuer Wiederkaeuer, Gefluegel und Schweine zugelassen (EFSA FEEDAP 2025, DOI 10.2903/j.efsa.2025.9553; EFSA FEEDAP 2025, DOI 10.2903/j.efsa.2025.9263). Die Bindung von Aflatoxin B1 gilt als am besten belegte Funktion. Fuer darueber hinausgehende gesundheitliche Effekte beim Pferd (Magen-Darm-Stabilisierung, Kotwasser) ist die Datenlage duenn und beruht ueberwiegend auf Analogieschluessen aus Nutztier- und Humanstudien zu Smektiten. Zu beachten: Bentonit adsorbiert unspezifisch und kann daher auch Naehrstoffe und Arzneistoffe binden.
Vorsicht
- · Adsorbiert unspezifisch auch Medikamente, Vitamine, Spurenelemente und Entwurmer - immer zeitversetzt geben (mind. 1-2 h Abstand); bei Dauergabe Risiko von Mineral- und Wirkstoffmangel.
- · Nur deklarierte Futtermittelqualitaet verwenden (Schwermetall-/Dioxin-Kontrolle); Staub ist augen- und atemwegsreizend (Sensibilisierung).
- · Kein Ersatz fuer ursaechliche Behandlung; belegte Wirkung v. a. auf Aflatoxin-Bindung begrenzt.
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

