Beifuß
Artemisia vulgaris L. · Gemeiner Beifuss · Mugwort · Wurmkraut
Wirkmechanismus
Beifusskraut enthaelt Bitterstoffe (Sesquiterpenlactone), Flavonoide und ein aetherisches Oel mit u. a. alpha-/beta-Thujon, 1,8-Cineol, Kampfer und beta-Pinen; die Zusammensetzung ist stark chemotyp- und standortabhaengig (Judzentiene & Garjonyte 2016, Nat Prod Commun). Traditionell wird die Droge als Bitter-/Verdauungsmittel (Amarum, choleretisch, karminativ) und historisch als Wurmkraut verwendet; berichtete anthelmintische In-vitro-Effekte sind jedoch inkonsistent (gegen Haemonchus contortus teils fehlend). Thujon ist ein GABA-A-antagonistisches Neurotoxin, das in hoeherer Dosis Kraempfe ausloesen kann - fuer Lebensmittel gelten deshalb enge Thujon-Grenzwerte (EFSA). Kontrollierte equine Studien fehlen; ein Wurmkraut-Ersatz fuer zugelassene Anthelminthika ist nicht belegt und angesichts der Resistenzlage nicht vertretbar. Einordnung: Ergaenzungsfuttermittel nur in kleiner Menge als Bitterkraut - keine anthelmintische Heilaussage.
Vorsicht
- · THUJON-haltiges aetherisches Oel - neurotoxisch/krampfausloesend in Menge; Dosis strikt begrenzen, nicht dauerhaft
- · tragende/laktierende Stuten meiden (Thujon; traditionell emmenagog/abortiv beschrieben)
- · kein Ersatz fuer zugelassene Anthelminthika - unbelegte Wirkung, Resistenzgefahr
- · Korbbluetler-Kreuzallergie (Beifusspollen) moeglich
- · kein spezifischer FEI-Verbotsstoff, aber CNS-aktives Thujon - Wettkampf meiden
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

