Bai Zhu / Atractylodes
Atractylodes macrocephala · Bai Zhu · White Atractylodes · Atractylodis Macrocephalae Rhizoma
Wirkmechanismus
Charakteristische Leitsubstanzen sind die Sesquiterpenlactone Atractylenolid I-III sowie ein aetherisches Oel und immunaktive Polysaccharide (Review Atractylenolide, PMC10224166). Atractylenolide werden antiinflammatorische, motilitaets- und schleimhautbezogene Effekte zugeschrieben; ein Extrakt hemmte in Modellen dosisabhaengig spontane Kolonkontraktionen ueber Interstitialzellen des Cajal und ATP-sensitive K+-Kanaele (PMC12320794), waehrend Polysaccharide in praeklinischen Darmmodellen barriere- und mikrobiomstabilisierend wirkten (PMC12693929). In der TCM gilt Bai Zhu als milzstaerkend/verdauungsstuetzend. Die Datenlage ist praeklinisch (Zell-, Nager-, Ex-vivo-Gewebe); kontrollierte Wirksamkeits-, Sicherheits- oder PK-Studien beim Pferd fehlen vollstaendig. Der Einsatz als Ergaenzungsfuttermittel ist traditionell/extrapoliert zu bewerten, ohne therapeutischen Anspruch am Tier. Aetherisch-oelige Anteile koennen bei Empfindlichen die Schleimhaeute reizen.
Vorsicht
- · Aetherische Oele/Sesquiterpenlactone: bei Empfindlichen Schleimhautreizung oder Verdauungsverstimmung moeglich
- · Beeinflussung der Darmmotilitaet in Modellen beschrieben - Vorsicht bei GI-Grunderkrankungen
- · Keine equinen Daten - nur als Ergaenzungsfuttermittel, kein Krankheitsbezug
- · Tragende/laktierende Stuten: mangels equiner Daten meiden
- · FEI: allgemeine Kraeuterprodukt-Warnung - vor Wettkampf abklaeren
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

