Artischockenblatt
Cynara scolymus L. · Cynara cardunculus var. scolymus · Artischocke · Globe Artichoke Leaf
Wirkmechanismus
Wirkbestimmend im Blatt sind Caffeoylchinasaeure-Derivate, insbesondere Cynarin und Chlorogensaeure, sowie Flavonoide wie Luteolin und Sesquiterpenlaktone; ihnen werden choleretische (gallefluss-foerdernde), antioxidative und lipidmodulierende Effekte zugeschrieben (Nutrients 2024, 16(6):872, MDPI-Review). Diskutiert werden eine Anregung der Gallensekretion, Schutz der Hepatozyten vor oxidativem Stress und eine Hemmung der Cholesterin-Biosynthese/LDL-Oxidation. In Humanstudien besserten Artischocken-Blattextrakte Leberenzyme (ALT/AST) bei nicht-alkoholischer Steatohepatitis gegenueber Placebo (Panahi et al. 2018, PMC4879230). Kontrollierte equine Wirksamkeitsstudien fehlen; die Einordnung erfolgt aus Human- und Nagerdaten und wird hier offen als Extrapolation benannt. Einordnung: Ergaenzungsfuttermittel im Kontext von Leber-/Stoffwechsel-Unterstuetzung, ausdruecklich ohne Heil- oder Behandlungsauslobung an einem erkrankten Tier.
Vorsicht
- · Kontraindiziert bei Gallengangsverschluss (choleretische Wirkung)
- · Moegliche Kreuzreaktion/Allergie bei Sensibilisierung gegen Korbbluetler (Asteraceae)
- · Bitterstoffe koennen bei empfindlichen Tieren die Magensaeuresekretion steigern
- · Tragende/laktierende Stuten: keine equinen Unbedenklichkeitsdaten
- · Keine kontrollierten equinen Studien - Uebertragung aus Humanmedizin; bei Leberverdacht tieraerztliche Diagnostik statt Selbstmedikation
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

