Aloe ferox
Aloe ferox Miller · Aloe capensis · Kap-Aloe · Cape aloe
Wirkmechanismus
Kap-Aloe ist der eingedickte, getrocknete Blattsaft (Latex) von Aloe ferox mit sehr hohem Anthranoid-Anteil (Hydroxyanthracen-Derivate ~18-33%, v. a. Aloin/Barbaloin, 5-Hydroxyaloin A, Aloe-Emodin; EMA- und ESCOP-Monographien Aloe capensis). Die Anthron-C-Glykoside werden im Dickdarm bakteriell zu aktiven Aglykonen umgesetzt, hemmen die Na+/K+-Resorption, erhoehen die luminale Sekretion und stimulieren die propulsive Peristaltik - Wirkung als kraeftiges Stimulanzlaxans (humanmedizinisch nur kurzfristig bei akuter Obstipation, Tagesdosis 20-30 mg Hydroxyanthracene). Aloe ferox gilt als besonders drastisch; beim Dickdarmfermentierer Pferd ist das Risiko von Kolik, waessrigem Durchfall, Dehydratation und Elektrolytentgleisung erheblich. Kontrollierte equine Studien fehlen; eine innerliche Anwendung als Futter ist nicht vertretbar. Einordnung: kein Ergaenzungsfuttermittel, sondern pflanzlicher Wirkstoff mit Arzneimittelcharakter (Laxans) - Anwendung gehoert in tieraerztliche Hand.
Vorsicht
- · drastisches Stimulanzlaxans - hohes Kolik-, Durchfall-, Dehydratations- und Elektrolytrisiko beim Pferd (aloe-ferox besonders stark)
- · kontraindiziert bei Ileus, Darmobstruktion, Kolikneigung, Dehydratation
- · tragende/laktierende Stuten strikt meiden (uteruswirksam; Uebertritt der Anthrachinone in die Milch)
- · nicht als Dauergabe - Hypokaliaemie, Kolonschaedigung; Anthrachinone (Aloe-Emodin) genotoxisch diskutiert (EMA)
- · Aloin/Anthrachinone: als Laxans und potenziell leistungsbeeinflussend einzuordnen - Wettkampf meiden
Quellen
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
“Was unter Zwang geschieht, ist nicht edel.”
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

