Krankheiten
Leber, Niere & EntgiftungNotfall

Hepatische Enzephalopathie / Hyperammonämie

Neurologische Funktionsstörung infolge eines Leberversagens: Die geschädigte Leber kann Ammoniak und andere Stoffwechselprodukte nicht mehr ausreichend entgiften, die ins Gehirn gelangen. Es handelt sich um eine akute Krise auf dem Boden einer schweren Lebererkrankung.

Tierarzt erforderlich

Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.

Vorrangig · Tierarzt & Management

NOTFALL — sofort den Tierarzt rufen. Das Pferd ist durch Festliegen, Kreisdrehen und Krämpfe akut eigen- und fremdgefährdet; Diagnostik und intensivmedizinische Stabilisierung (u. a. Senkung der Ammoniakbelastung) gehören ausschließlich in tierärztliche Hand.

Mögliche Ursachen

  • · fortgeschrittenes Leberversagen jeder Ursache (z. B. PA-Toxikose, Cholangiohepatitis, Serumhepatitis)
  • · Anstieg von Ammoniak/Neurotoxinen im Blut
  • · auslösend wirken können hohe Eiweißzufuhr oder Darmblutungen bei vorgeschädigter Leber

Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente

Vorbeugung

Lebererkrankungen früh tierärztlich abklären und Auslöser (Giftpflanzen, Toxine) meiden, da die Enzephalopathie erst bei fortgeschrittenem Leberschaden auftritt.

Equiterna ordnet ein

Equiterna führt dieses Bild bewusst als Notfall ohne Wirkstoff-Empfehlung: Bei einer hepatischen Enzephalopathie zählt jede Minute tierärztlicher Versorgung — Ergänzungsfuttermittel haben hier keinen Platz und könnten gefährlich Zeit kosten.

Hinweis zur Verwendung

Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.