Harnsteine / Urolithiasis (Blasen- und Nierensteine)
Bildung von Konkrementen in den Harnwegen, beim Pferd am häufigsten Blasensteine aus Calciumcarbonat. Begünstigt wird das durch den von Natur aus alkalischen, mineralreichen Pferdeharn; Wallache und ältere Pferde sind überrepräsentiert. Eine Verlegung des Harnabflusses kann notfallnah werden.
Tierarzt erforderlich
Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.
Vorrangig · Tierarzt & Management
Tierärztliche Abklärung (rektale Untersuchung, Ultraschall, Endoskopie der Blase) und Behandlung — bei akuter Harnabflussstörung ist rasches Handeln nötig. Steine müssen in der Regel tierärztlich entfernt werden; eine reine Fütterungsmaßnahme löst bestehende Steine nicht auf.
Mögliche Ursachen
- · alkalischer, mineral-/schleimreicher Pferdeharn als Bildungsmilieu
- · hohe Kalziumaufnahme (z. B. viel Luzerne/Alfalfa und andere Leguminosen)
- · geringe Wasseraufnahme/Dehydratation
- · vorbestehende Harnwegsentzündung als Kristallisationskern
Unterstützende Wirkstoffe · Ergänzungsfuttermittel, keine Medikamente
Vorbeugung
Reichlich Wasseraufnahme fördern (ausreichend Tränken, ggf. Salzangebot zur Trinkanregung nach tierärztlicher Rücksprache) und sehr kalziumreiche Rationen — etwa hohe Luzerne-/Alfalfa-Anteile — vermeiden.
Equiterna ordnet ein
Equiterna stellt bei Harnsteinen Wasseraufnahme und Rationsgestaltung in den Vordergrund statt vermeintlich steinauflösender Kräuter: Im alkalischen Pferdeharn gibt es kein belegtes Ergänzungsfuttermittel, das bestehende Calciumcarbonat-Steine sicher auflöst — die Entfernung bleibt tierärztliche Aufgabe.
Hinweis zur Verwendung
Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.

