Krankheiten
Leistung & Sporthoch

Belastungsrhabdomyolyse (Tying-up / Kreuzverschlag, RER)

Akuter belastungsbedingter Muskelfaserzerfall mit schmerzhafter Steifheit, meist kurz nach Trainingsbeginn. Freigesetztes Myoglobin kann den Harn dunkel färben und die Nieren belasten. Die rezidivierende Form (RER) ist eine Erregbarkeitsstörung der Muskelkontraktion und ist von der erblichen Glykogenspeicherstörung PSSM abzugrenzen.

Tierarzt erforderlich

Diese Erkrankung gehört in die tierärztliche Diagnostik und Behandlung. Wirkstoffe sind allenfalls flankierend.

Vorrangig · Tierarzt & Management

Sofort die Arbeit einstellen, das Pferd NICHT weiterführen oder -longieren und tierärztlich abklären lassen (Muskelenzyme CK/AST, Harnkontrolle, ggf. Infusion zum Nierenschutz). Die weitere Belastungssteuerung und Diagnostik (RER vs. PSSM) gehören in tierärztliche Hand.

Mögliche Ursachen

  • · Belastung über dem Trainingsstand, fehlendes Aufwärmen
  • · Pause nach hoher Kraftfutterration ohne Bewegungsabbau
  • · Elektrolyt-/Mineralstoff-Imbalancen
  • · Veranlagung (RER), nervöser Typ; Abgrenzung zu PSSM

Vorbeugung

Belastung langsam und gleichmäßig steigern, immer auf- und abwärmen, Kraftfutter an die tatsächliche Arbeit anpassen und an Pausentagen reduzieren.

Equiterna ordnet ein

Equiterna grenzt die belastungsbedingte Rhabdomyolyse (RER) klar von der erblichen PSSM ab: Beide äußern sich als Kreuzverschlag, unterscheiden sich aber in Ursache und Management. Welche Form vorliegt, klärt nur die tierärztliche Diagnostik.

Hinweis zur Verwendung

Diese Inhalte dienen der Information und Bildung. Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Krankheitsanzeichen konsultiere eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

Equiterna ist eine Vermittlungsplattform für Pferde-Wissen, -Marktplatz und -Werkzeuge — kein Tierarzneimittel-Händler, keine Tierarzt-Praxis, keine Apotheke. Angaben zu Wirkstoffen sind studienattribuiert und ohne Heilversprechen. Rechtsrahmen: VO (EU) 2019/6 / TAMG (DE/AT), Futtermittel-VO (EG) 767/2009, FEI-Verbotsliste, HWG.